Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Bidi GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Bereich des Großhandels mit schnell verderblichen Waren (Obst, Gemüse und Südfrüchte). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Muster und Proben dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Handelsübliche Abweichungen, insbesondere bei Naturprodukten (Form, Farbe, Geschmack), gelten als vertragsgemäß.
2.3 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, durch konkludente Lieferung oder durch die Unterzeichnung des Lieferscheins zustande.

3. Preise und Zahlung

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager Hilden, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Transportkosten, Versicherungen sowie Sonderwünsche (z.B. Express) trägt der Kunde.
3.3 Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.
3.4 Bei SEPA-Firmenlastschrift erfolgt die Vorabinformation (Pre-Notification) mindestens einen Werktag vor Einzug. Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
3.5 Verzug: Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzliche Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
4.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

5. Lieferung und Gefahrübergang

5.1 Die Lieferung erfolgt durch Selbstabholung, Spedition oder durch unsere eigenen Fahrzeuge.
5.2 Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden oder dessen Beauftragte über. Bei Anlieferung durch uns erfolgt der Gefahrübergang mit der physischen Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort.
5.3 Annahmeverzug: Verweigert der Kunde die Annahme oder verzögert sich diese aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt dieser die Kosten für Lagerung und das Risiko des Qualitätsverlusts bei verderblichen Waren.

6. Untersuchungspflicht und Mängelrüge

6.1 Aufgrund der Natur der Ware (schnell verderblich) ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen.
6.2 Offensichtliche Mängel und Transportschäden müssen sofort bei Übergabe auf den Frachtpapieren vermerkt und uns schriftlich (Textform ausreichend) mitgeteilt werden.
6.3 Für frisches Obst und Gemüse gelten ergänzend die handelsüblichen Rügefristen (orientiert an COFREUROP: i.d.R. 6-12 Stunden nach Ankunft).
6.4 Bei berechtigter Rüge leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder gewähren eine Preisminderung.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Wir haften nicht für Qualitätsmängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung nach Gefahrübergang entstehen.

8. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß DSGVO zur Vertragsabwicklung. Details sind unter www.bidigmbh.com/datenschutz abrufbar.

9. Widerrufsrecht

Da sich unser Angebot ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte.

10. Compliance und LkSG

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Standards des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), sowie zu ökologisch und sozial verantwortungsvollem Handeln.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse wie Naturkatastrophen, Streiks oder behördliche Lieferverbote entbinden uns für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Hilden.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hilden.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: April 2026